Mit unseren Fahrlehrern lernen Sie sicheres und vorausschauendes Fahren und haben dabei auch noch jede Menge Spaß und Freude!
Kfz-ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A
Anhängerregelung
Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt
Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg
* Bei Fahrzeugen mit alternativem Antrieb unter bestimmten Umständen bis 4.259 kg zG
Bemerkung:
Einschluss AM, L
Klasse B berechtigt zum Führen von dreirädrigen Kfz (Trikes) im Inland, über 15 kW Leistung, aber erst mit 21 Jahren.
B196: Die Schlüsselzahl 196 berechtigt im Inland zum Führen von Krafträdern mit max. 125 ccm Hubraum und max. 11 kW Leistung, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt. Vorausgesetzt hierfür ist ein Mindestalter von 25 Jahren, der Besitz der Fahrerlaubnisklassen B seit mind. 5 Jahren und die Teilnahme an einer Fahrerschulung.
B197: Die Schlüsselzahl 197 berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen entsprechend der Klasse B mit Handschaltgetriebe, obwohl die Führerscheinprüfung auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe angelegt wurde. Vorausgesetzt hierfür ist das Absolvieren von mindestens zehn Fahrstunden mit Handschaltung und einem Nachweis der Schallkompetenz durch eine 15-minütige Überprüfungsfahrt mit dem Fahrlehrer.
Mindestalter:
18 Jahre
17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)
Kfz der Klasse B mit Anhänger mit:
Bemerkung:
Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt.
Keine Prüfung, aber besondere Schulung erforderlich.
Mindestalter:
vgl. Klasse B
Fahrzeug:
Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit:
Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern
Bemerkung:
Vorbesitz B
Keine Theorieprüfung erforderlich – praktische Prüfung muss sein!
Mindestalter:
vgl. Klasse B
Zweirädrige Kleinkrafträder mit:
Dreirädrige Kleinkrafträder mit:
Vierrädrige Leicht-Kfz mit:
Bemerkung:
Einschluss: Keine
Mindestalter:
16 Jahre
Krafträder
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit
Bemerkung:
Einschluss: AM
Geschwindigkeitsbeschränkung 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt
Mindestalter:
16 Jahre
Krafträder
Nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet
Bemerkung:
Einschluss AM, A1
Mindestalter:
18 Jahre
Krafträder
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit
Bemerkung:
Einschluss AM, A1, A2:
Mindestalter:
20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A
21 Jahre für Trikes
24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb
Klasse: Mofa
Moped, Mokick
(max. 50 ccm und max. 25 km/h)
Bemerkung:
nur theoretische Prüfung
Mindestalter:
15 Jahre
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